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Kann es vorkommen, dass ich durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss mehr Steuern zahlen muss?
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss selbst sind steuerfrei. Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Dadurch ergibt sich normalerweise ein höherer Steuersatz mit der Folge, dass Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen müssen.
Beachten Sie: Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld bekommen, müssen Sie eine Steuererklärung für dieses Jahr abgeben.
Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Mutterschaftsgeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Es handelt sich also um eine sogenannte „Pflichtveranlagung“. Die Einkommenssteuererklärung reichen Sie unaufgefordert und unter Einhaltung der Abgabefrist beim Finanzamt ab.
Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen.