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Gründe für eine Adoptionsfreigabe kann es viele geben: nicht nur Krankheit oder eine schwierige finanzielle Situation, oft kann es auch die fehlende Unterstützung im Umfeld sein oder das Gefühl der Überforderung durch ein Kind.
Die Entscheidung für die Freigabe eines Kindes zur Adoption braucht meistens längere Zeit. Sie sollten sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und diese durchdenken. Beratung und Unterstützung sind dabei sehr wichtig.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, wenden Sie sich bitte an eine dieser Stellen:
- Adoptionsvermittlungsstellen Ihres Jugendamts
- Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft
- Adoptionsdienst in evangelischer Trägerschaft oder
- die Adoptionsvermittlungsstelle in nichtkonfessioneller Trägerschaft.
Die Beraterinnen und Berater begleiten Sie vertraulich und drängen Sie nicht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Sie stellen Ihnen auch andere Hilfemöglichkeiten vor. Außerdem erhalten Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen über die rechtlichen Auswirkungen einer Adoptionsfreigabe.
Hilfreich kann auch die Beratung in einer Schwangerschafts-Beratungsstelle sein. Diese kann Ihnen auch erste Informationen zum Thema Adoption geben. Sie berät ebenfalls vertraulich und unverbindlich.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter Beratung vor Ort oder unter Hilfetelefon Schwangere in Not.
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Die Adoptionsfreigabe kann mit vielen verschiedenen Gedanken und Gefühlen verbunden sein. Viele Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, tragen auch noch lange danach schwer an ihrer Entscheidung. Sie sind sicher, dass sie das Richtige getan haben, empfinden zugleich aber eine tiefe Trauer um das Kind.
Die Beraterinnen und Berater der Adoptionsvermittlungsstelle begleiten Sie während des gesamten Verlaufs der Adoptionsfreigabe. Sie können sich jederzeit an sie wenden. Auch in der Zeit nach Abschluss des Adoptionsverfahrens stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Adoptionsvermittlungsstelle auf Ihren Wunsch hin zur Seite, wenn Sie:
- noch allgemeine Fragen haben
- Fragen zu anderen Unterstützungsangeboten haben, oder
- über die Adoptionsfreigabe sprechen möchten, oder
- wenn es um Kontakt zwischen Ihnen und der Adoptivfamilie geht.
Sie haben auch nach der Adoption einen rechtlichen Anspruch auf diese Unterstützung.
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Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es von seiner Adoption weiß – dass es seine Geschichte kennt und Informationen über seine Herkunft hat.
Daher wird die Adoptionsvermittlungsstelle schon bei der Auswahl der Adoptiveltern darauf achten, dass diese bereit sind, das Kind in altersgerechten Worten von Anfang an über seine Adoption aufzuklären. Die Vermittlungsstelle unterstützt die Adoptivfamilie nach der Adoption dabei, auch im Familienalltag offen und selbstverständlich mit dem Thema Adoption umzugehen.
Möglicherweise gehört auch ein indirekter oder direkter Kontakt zwischen Ihnen und der Adoptivfamilie dazu; sehen Sie hierzu bitte auch die folgende Frage Kann es einen Kontakt zwischen den Adoptiveltern und dem Kind geben?
Mit seinem 16. Geburtstag hat das Kind ein eigenständiges Recht, seine Adoptionsakte bei der Vermittlungsstelle einzusehen. Dabei wird es von einer Beraterin oder einem Berater der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
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Ja, das ist möglich – wenn Sie und die Adoptiveltern das wünschen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Kontakt zwischen Ihnen und dem Kind mit seiner Adoptivfamilie aussehen kann. Es kann ein indirekter Austausch sein, etwa mit Briefen oder Fotos an die Adoptionsvermittlungsstelle, die diese dann weiterleitet. Es können aber auch persönliche Treffen sein, mit oder ohne Begleitung der Vermittlungsstelle.
Wichtig ist: Jede Form des Kontakts, ob direkt oder indirekt, ist freiwillig. Alle Beteiligten müssen damit einverstanden sein. Es ist ebenso möglich, dass kein Kontakt besteht.
Die Adoptionsvermittlungsstelle bespricht mit Ihnen und mit den Adoptiveltern frühzeitig über Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten eines Kontakts. Sie erklärt auch, welche Vorteile oder welche Nachteile die einzelnen Möglichkeiten haben – für Sie, für die Adoptiveltern und vor allem für das Kind. Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet die Absprachen und hält eine gefundene Einigung schriftlich fest. Dies dient der Klarheit, ist aber rechtlich nicht verbindlich und kann später nicht gegen den Willen eines Beteiligten durchgesetzt werden. Die Absprache zum Kontakt kann im Lauf der Zeit auch verändert werden.
Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft die Adoptionsvermittlungsstelle – auch nach der Adoption, zum Beispiel, wenn sich im Hinblick auf den Kontakt etwas ändern soll.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Ein Kind zur Adoption freigeben“.
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Es ist möglich, dass Sie bei der Vermittlungsstelle Informationen über das Kind und seine allgemeine Lebenssituation bekommen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Adoptiveltern der Vermittlungsstelle diese Informationen geben und damit einverstanden sind, dass diese Informationen an Sie weitergegeben werden. Dazu sind die Adoptiveltern nicht verpflichtet.
Trotzdem geben viele Adoptiveltern der Vermittlungsstelle Informationen über das Kind, die für die leiblichen Eltern bestimmt sind. Das können zum Beispiel Informationen darüber sein, ob das Kind in der Stadt oder auf dem Land lebt, ob es Geschwister hat, welche Art von Schule es besucht oder welche Hobbys es hat.
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Gerade in der Pubertät stellen sich Adoptivkinder viele Fragen. Wo liegen meine Wurzeln? Warum wurde ich zur Adoption freigegeben? Den Kindern geht es vor allem um die Suche nach ihrer Herkunft, nicht um Vorwürfe oder Anschuldigungen. Es hilft den Kindern in ihrer Entwicklung, wenn sie verstehen, warum sich die leiblichen Eltern, vor allem ihre Mutter, für den Weg der Adoption entschieden haben.
Viele Adoptivkinder sind dankbar, wenn sie sich an ihre leiblichen Eltern wenden können. Dafür müssen Sie Ihr Kind nicht zwingend persönlich treffen. Vielleicht fällt es Ihnen leichter, einen Brief zu schreiben oder Fotos bei der Adoptionsvermittlungsstelle zu hinterlegen. Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt Sie dabei, den richtigen Umgang mit Ihrem Kind zu finden.
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Viele Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben, haben Angst, in ihrem Umfeld auf Ablehnung und Unverständnis zu stoßen. Deswegen versuchen sie oft, die Adoption geheim zu halten.
Es kann jedoch sehr befreiend sein und zur Verarbeitung des Erlebten beitragen, mit Vertrauten über die Adoption zu sprechen. Erklären Sie ihnen am besten genau, warum Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Welche Gefühle, welche Umstände oder Nöte haben Sie dazu bewegt? Dann können andere Ihre Situation und Ihre Entscheidung besser verstehen.
Bevor Sie mit anderen über die Adoption sprechen, können Sie auch Hilfe in Anspruch nehmen, etwa bei Ihrer Adoptionsvermittlungsstelle, einer Familienberatungsstelle oder einem psychosozialen Beratungsdienst. So können Sie sich mit Ihren Gefühlen und möglichen Bedenken auseinandersetzen. Dies kann Ihnen Kraft geben, zu Ihrer Entscheidung zu stehen.
Hilfreich ist oft auch der Austausch mit anderen, die dieselbe Entscheidung getroffen haben, beispielsweise anonym in Internet-Foren. Sie können sich mit Ihren Fragen und Gedanken auch immer an Ihre Beraterin oder Ihren Berater der Adoptionsvermittlungsstelle wenden, auch noch Jahre nach der Adoptionsfreigabe.
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Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, ist oft mit vielen verschiedenen Gefühlen und Gedanken verbunden. Einerseits sind Sie sich sicher in Ihrer Entscheidung, andererseits empfinden Sie eventuell Verlust und Trauer um Ihr Kind. Dies kann auch lange nach der Freigabe des Kindes noch anhalten und Sie vielleicht Ihr ganzes Leben begleiten. Der Austausch mit anderen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, kann helfen, damit besser umzugehen. Mit anderen Herkunftseltern können Sie beispielsweise über Online-Foren speziell zu diesem Thema in Kontakt kommen.
Auch die Beraterinnen und Berater Ihrer Adoptionsvermittlungsstelle können Ihnen dabei helfen, Selbsthilfegruppen zu finden. Manche Stellen organisieren auch selbst Gruppentreffen mit Herkunftseltern.