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Gemeinsame Wohnformen für Väter, Mütter und Kinder

Die Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht Müttern und Vätern, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes benötigen, gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut zu werden (§ 19 SGB VIII). Die Betreuung schließt auch ältere Geschwisterkinder ein. Auch der andere Elternteil kann mitbetreut werden, wenn der betreute Elternteil dem zustimmt und die gemeinsame Betreuung erforderlich ist.

Bei der Betreuung und Unterstützung der Familie sind die Bedürfnisse des Kindes, der Geschwisterkinder und der Eltern gleichermaßen zu berücksichtigen. Schwangere Frauen können bereits vor der Geburt ihres Kindes in einer Wohnform betreut werden. Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:

  • abgeschlossene Wohneinheiten in Appartementhäusern,
  • Wohngemeinschaften,
  • Außenwohngruppen von Heimen oder
  • Betreuung rund um die Uhr.

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen. Zudem sollen Erziehungsberechtigte - wenn nötig - motiviert werden, eine Ausbildung zu beginnen, fortzusetzen oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen.