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Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll eine Betreuungslücke schließen, die für viele Familien nach der Kita-Zeit entsteht. Er zielt darauf ab, dass Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können und ihre Kinder gut und chancengerecht betreut wissen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf heute beschlossen.

Zwei kleine Mädchen sitzen an einem Tisch
Ganztagsbetreuung verbessert Bildungschancen© BMFSFJ

14.06.2021 | Aktuelle Meldung

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni den Entwurf des Gesetzes zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder  verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai auf den Weg gebracht. Als nächstes wird der Bundesrat Ende Juni erneut über den Gesetzentwurf beraten.

Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht:

Dass der Deutsche Bundestag heute das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen hat, ist ein großer Erfolg und ein starkes Signal an alle Familien in Deutschland. Ab dem 1. August 2026 soll stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden. Damit wollen wir die Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen für Kinder verbessern und Eltern den Spagat zwischen Beruf und Familie erleichtern. Auch die Wirtschaft profitiert von den erweiterten Betreuungsmöglichkeiten, denn sie ermöglichen oder erleichtern die Erwerbstätigkeit gut ausgebildeter Fachkräfte. Außerdem leistet eine flächendeckend gute Betreuungsinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland.

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs kommt es jetzt auf die Zustimmung im Bundesrat an. Dazu liegt ein umfangreiches Gesamtpaket auf dem Tisch. Der Bund wird die Länder in ihrer Aufgabe umfassend unterstützen: bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen und eine dauerhafte Beteiligung an den Betriebskosten, ab 2030 mit fast einer Milliarde Euro pro Jahr.


Wir haben jetzt die Chance in ganz Deutschland Chancengleichheit und partnerschaftliche Vereinbarkeit wirklich voranzubringen. Es darf nicht länger vom Glück abhängen, ob ein Kind ganztägig betreut und gefördert wird.  Bund, Ländern und Kommunen können hier gemeinsam richtig was bewegen. Sowohl die Bundeskanzlerin, der Bundesfinanzminister und Ministerpräsident Laschet haben sich auf das Vorhaben verständigt. Daher bin ich zuversichtlich, dass das Gesetz auch im Bundesrat eine Mehrheit finden wird.


Der Ganztag der Zukunft

Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Infotafel mit Zahlen zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und geplanten Investitionen
Bis zu 3,5 Milliarden Euro investiert der Bund für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder© BMFSFJ

Bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau

Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Millionen Euro pro Jahr.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien um und sendet ein wichtiges Signal: In Zeiten großer finanzieller Anspannung investiert Deutschland in die Zukunft und in die junge Generation. Die aktuelle Krise hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist.

Der geplante Rechtsanspruch stellt die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit. Mit dem Infrastrukturausbau wird zudem ein konjunktureller Impuls ausgelöst, auch um den Herausforderungen der Corona-Krise zu begegnen.

Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. So lassen sich ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern.

Weitere Vorteile der Ganztagsbetreuung

Vom Ausbau der Ganztagsbetreuung profitieren auch Arbeitgeber und der Staat, wie ein Gutachten des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) belegt, das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde. Demnach steigen die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern je nach durchgerechnetem Szenario um zwei bis sechs Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen steigen deutlich.

Gleichwertige Lebensverhältnisse fördern

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter wird trotz des bisherigen Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern noch nicht gedeckt.

Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter.