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Familien mit kleinen Einkommen besser unterstützen

Seit dem 1. Juli profitieren Familien mit kleinen Einkommen vom Starke-Familien-Gesetz. Zum 1. August werden nun auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und ihre Beantragung vereinfacht.

Auf dem Bild sind Hände von Kindern und Erwachsenen zu sehen
Kinder und Familien werden jetzt noch stärker unterstützt © Fotolia/Dmitry Naumov

Familien mit kleinen und auch mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen und das Existenzminimum jedes Kindes sichern - das sind die Ziele des Starke-Familien-Gesetzes. Seit dem 1. Juli 2019 ist die erste Stufe des Gesetzes in Kraft:

  • Der Kinderzuschlag wurde erhöht und sichert nun zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gewährten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage von Kindern aus Familien mit kleinen Einkommen.
  • Alleinerziehende haben mehr von der Leistung, denn Unterhalt und Unterhaltsvorschuss des Kindes werden nur noch teilweise angerechnet.
  • Der Antragsaufwand für Familien ist deutlich reduziert: gesicherter Bewilligungszeitraum von sechs Monaten, weniger Nachweispflichten.

Neuerungen zum 1. August 2019

Zum 1. August 2019 treten mit den Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe und der Befreiung von Kita-Gebühren für mehr Familien weitere Bestandteile des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft, von denen Kinder in Familien ohne oder mit kleinen Einkommen profitieren.

  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie etwa Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Lernsoftware steigt von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
  • Der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule steigt von 10 auf 15 Euro.
  • Das Essensgeld für das Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
  • Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
  • Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.
  • Der Verwaltungsaufwand für die Familien verringert sich: Kosten, zum Beispiel für Ausflüge und Fahrten, können von Schulen und Kitas künftig gesammelt mit dem zuständigen Träger abgerechnet werden.

Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Neuerungen zum 1. Januar 2020

Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und weitet den Kreis der berechtigten Familien aus. Die obere Einkommensgrenze entfällt. Die Leistung läuft mit steigendem Einkommen langsam aus. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter.

Weitere Informationen bietet das zentrale Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren. Zusätzlich können sie über die Postleitzahlensuche Ansprechpartner vor Ort finden.