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Unterhaltsvorschuss Online: Pilotbetrieb startet in 3 Kommunen
Aktuelle Meldung
Die kurz als Unterhaltsvorschuss bezeichneten Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsausfall-Leistungszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine wichtige Unterstützung für alleinerziehende Eltern. Sie kommt zum Zuge, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht verlässlich zahlt.
In der Stadt Bremen, dem Rhein-Kreis Neus, der Stadt Wuppertal und demnächst in Hamburg können Alleinerziehende ihren Antrag nun online stellen. Nach der Pilotphase soll der "Einer für Alle"-Dienst (EfA) zukünftig auch bald weiteren Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.
Konkrete Erleichterung im Alltag für Alleinerziehende
"Familien sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und weniger Zeit mit Anträgen in Behörden verbringen", sagt Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen. "Das Leben mit Kindern ist mit vielen Umbrüchen und einer ganzen Latte an Herausforderungen verbunden. Da ist jede Erleichterung willkommen."
Daher ist der Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch eine der ersten Sozialleistungen, die als EfA-Dienst im Themenfeld Familie & Kind digitalisiert werden wird.
Martin Hagen, Staatsrat für Haushalt, Personal und IT beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, betont: "Der Antrag berücksichtigt die Situation von Alleinerziehenden, denen häufig wenig Zeitressourcen zur Verfügung stehen." Deswegen wurde bei jedem Entwicklungsschritt großer Wert auf eine einfache Bedienbarkeit des Dienstes gelegt. "Nutzer und Nutzerinnen können den Antrag einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen und müssen sich nur mit den Fragen beschäftigen, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen." fügt Herr Hagen hinzu.
Digitalisierung der Verwaltungsleistungen für Familien
Das Digitalisierungsprojekt Unterhaltsvorschuss Online gehört zum Themenfeld Familie & Kind und wird federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Freien Hansestadt Bremen umgesetzt. Das Corona-Konjunkturpaket des Bundes ermöglicht die Digitalisierung dieser Verwaltungsleistung und erleichtert damit ganz konkret das Leben vieler Alleinerziehender.
Zudem treiben das BMFSFJ und die Freie Hansestadt Bremen als Co-Federführer im Themenfeld „Familie und Kind“ die Digitalisierung von 20 weiteren Verwaltungsleistungen für Familien und Kinder voran. Dabei gilt das sog. EfA-Prinzip („Einer für Alle“): Die neu entwickelten digitalen Lösungen sollen bis Ende 2022 allen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen nicht zuletzt die Anträge auf Eheschließung, Namensfestlegung und Namensänderung, Kita-Anmeldung, Leistungen rund um die Schwangerschaft und auf Pflegekindergeld.
Mehr zum Themenfeld Familie und Kind erfahren Sie auf onlinezugangsgesetz.de.