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Kinder-und Jugend-Schutz in Leichter Sprache
Kinder- und Jugend-Schutz
Kinder und Jugendliche sind Personen unter 18 Jahre.
Sie haben meist noch nicht viel Lebens-Erfahrung.
Also können sie nicht immer gut einschätzen,
ob eine Situation für sie gefährlich ist oder nicht.
Deshalb müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden
vor Gewalt, Missbrauch, Benachteiligung und anderen Gefahren.
Wer ist für den Kinder- und Jugend-Schutz verantwortlich?
Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer
sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen.
Dabei bekommen sie auch Unterstützung vom Staat.
Es gibt Gesetze für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
In den Gesetzen zum Kinder- und Jugend-Schutz steht zum Beispiel:
- Medien-Nutzung
Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung
bei der Nutzung von verschiedenen Medien.
Kinder unter 14 Jahren sollen möglichst nur unter Aufsicht
Smartphones, Fernseher oder Computer nutzen. - Spiel-Filme und Computer-Spiele
Bei Spiel-Filmen und Computer-Spielen gibt es
eine Alters-Freigabe für Kinder und Jugendliche.
Diese Alters-Freigabe muss eingehalten werden bei
öffentlichen Aufführungen sowie beim Verkauf und Verleih. - Alkohol
In der Öffentlichkeit ist Alkohol-Trinken erst ab 18 Jahren erlaubt.
Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein und Sekt trinken.
Wenn Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen dabei sind,
dürfen Jugendliche schon ab 14 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken. - Zigaretten
Zigaretten-Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Das gilt auch für den Verkauf von Zigaretten. - Sexuelle Gewalt
Es gibt viele Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt.
Das BMFSFJ hat 2014 zum Beispiel einen Plan vorgestellt,
wie Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen.
Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.