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Unterstützung und Informationen für Eltern von Sternenkindern

Wird ein Kind nicht lebend zur Welt gebracht oder verstirbt kurz nach der Geburt, kann dies für die Betroffenen sehr belastend sein. In dieser Situation kommen für die Eltern von sogenannten Sternenkindern viele Fragen auf. Doch in erster Linie gilt es, einen würdigen Umgang mit dem Verlust zu finden.

Verwaiste Eltern können die Geburt ihres Sternenkindes beim Standesamt dokumentieren lassen und ihm damit offiziell eine Existenz geben. Diese Dokumentation ist auch möglich, wenn Kinder mit einem Körpergewicht von unter 500 Gramm tot geboren werden.

Kinder mit einem Gewicht ab 500 Gramm werden regulär als Todgeburt im Geburtsregister erfasst (§ 21 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes - PStG). Kinder, die kurzzeitig gelebt haben, werden im Geburts- und Sterberegister erfasst.

In die Bescheinigung können Sie Angaben zum Kind aufnehmen, also den vorgesehenen Vor- und Familiennamen, das Geschlecht, den Geburtstag und den Geburtsort. Auch Angaben zur Mutter und zum Vater, wie Vor- und Familienname und gegebenenfalls Geburtsname, können aufgenommen werden. Stand das Geschlecht noch nicht fest, können Sie diese Angabe offenlassen. Die Angabe eines Vornamens ist auch in diesem Fall möglich.

Die Anzeige erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt eingetreten ist. Die Eltern müssen dem Standesamt ein Ausweisdokument vorlegen, aus dem ihre Identität hervorgeht, sowie den Nachweis, dass eine Fehlgeburt eingetreten ist. Der Nachweis der Fehlgeburt kann durch den Mutterpass oder durch eine Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes, einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers erbracht werden.

In der Bescheinigung ist als Vater der Mann einzutragen, der zum Zeitpunkt der Fehlgeburt mit der Frau, die die Fehlgeburt erlitten hat, verheiratet war. 

Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz werden nach Maßgabe von Landesrecht erhoben. Für die Ausstellung der Bescheinigung erheben die Standesämter in der Regel eine Verwaltungsgebühr, deren Höhe sich nach den landesrechtlichen Regelungen zur Ausführung des Personenstandsgesetzes bestimmt.

Wie können Eltern mit dem Tod ihres Kindes umgehen? Verschiedene Organisationen und Beratungsstellen können ihnen dabei helfen, mit dem Verlust des Kindes leben zu lernen. 

Unterstützung finden sie beispielsweise bei der Initiative Regenbogen oder bei der Bethanien-Stiftung. Hier erhalten Sie Informationen, zum Thema standesamtliche Anzeige der Geburt eines Sternenkindes. Auch auf fehlgeburt.info finden sie individuelle Beratung per E-Mail, Chat oder Telefon.

Auf dieser Seite finden Sie weitere Anlaufstellen, an die sich trauernde Eltern und Angehörige hinwenden können.