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Entscheidungsbefugnisse: Wer darf was entscheiden?

Bei den Entscheidungsbefugnissen der Eltern steht das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt.

Zunächst ist die Art der Entscheidung wichtig: Es gibt alltägliche Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für Ihr Kind.

Zu den alltäglichen Entscheidungen gehören zum Beispiel:

  • Schulalltag,
  • Essensfragen,
  • Bestimmung der Schlafenszeit,
  • Fernsehkonsum,
  • Umgang mit Freunden der Kinder,
  • gewöhnliche medizinische Versorgung (Kinderkrankheiten, Behandlungen bei leichteren Verletzungen, Zahnbehandlungen),
  • Taschengeld und
  • die Verwaltung kleinerer Geldgeschenke.

Zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gehören zum Beispiel:

  • die Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder Schule,
  • die Auswahl der Schule,
  • die Ausbildung,
  • die grundlegenden Fragen der religiösen Erziehung,
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • medizinische Behandlungen.

Für alltägliche Entscheidungen gilt:

Alltägliche Entscheidungen können Sie - unabhängig vom Sorgerecht - alleine treffen, wenn sich Ihr Kind gewöhnlich bei Ihnen aufhält oder während Sie Umgang mit Ihrem Kind haben.

Für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für Ihr Kind gilt:

Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, müssen Sie alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung mit dem anderen Elternteil gemeinsam entscheiden, es sei denn das Familiengericht hat Ihnen die Entscheidung in einer konkreten Angelegenheit allein übertragen.

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht ausüben, können Sie normalerweise über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung selbst entscheiden.

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