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Wo können Geflüchtete Hilfe und Informationen finden?

Hier finden Sie einen Überblick zu Familienleistungen für Geflüchtete, Regelungen zur Einreise nach Deutschland sowie nützliche Informationen zu Hilfsangeboten und Beratungsstellen. 

Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für mindestens sechs Monate haben.

Zudem müssen Sie die übrigen Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.

Hier finden Sie Informationen zu den Familienleistungen auf Englisch und weiteren Sprachen.

Informationen zu den Familienleistungen auf Ukrainisch, und Russisch und Englisch finden Sie auf dem Portal Germany4Ukraine. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen für Schwangere und Eltern mit Kleinkind in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch

Ja, ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, haben Anspruch auf die Gewährung vorübergehenden Schutzes in Deutschland nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Diesen Anspruch haben auch Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und ihre Familienangehörigen.

Da die Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis einige Zeit in Anspruch nehmen kann, können von den zuständigen Behörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden, die bescheinigen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt wurde. Diese Fiktionsbescheinigung kann unter Umständen ausreichen, um Familienleistungen zu beantragen. 

Informationen zum Thema Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl finden Sie auf dem Portal Germany4Ukraine auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.

Das Portal bietet außerdem einen Antrag, mit dem die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland direkt online beantragt werden kann. Den Antrag gibt es in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch, oder Deutsch.

Weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine beantwortet das Hilfeportal Germany4 Ukraine  in deutscher, ukrainischer, russischer als auch englischer Sprache.

Auf dem Hilfeportal Germany4ukraine.de des Bundesinnenministeriums finden Sie Informationen zu  folgenden Punkten:

Auch auf Handbookgermany.de finden Sie Informationen zu Themen wie Unterkunft, medizinische Versorgung oder Arbeit und Soziales in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.

Zur Kindertagesbetreuung in Deutschland für geflüchtete Familien finden Sie hier Informationen auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch.

Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (0 8000 116 016) bietet kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung in 18 Sprachen an, auch russisch, ukrainisch und englisch.

Ebenfalls anonym und kostenfrei bietet das Hilfetelefon "Schwangere in Not" (0800 40 40 020) Beratung rund um die Uhr, unter anderem auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden. 

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Hier finden Sie Informationen auf Russisch, Ukrainisch und Englisch. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

Eine Übersicht zu weiteren Programmen, die unter anderem geflüchtete Kinder, Waisenkinder, unbegleitete minderjährige Kinder, Jugendliche, Frauen, Schwangere oder Mütter unterstützen, finden Sie hier.

Informationen zu den Themen Suche und Aufnahme einer Arbeit in Deutschland finden Geflüchtete auf dem Hilfeportal Germany4ukraine.de. Die Angebote werden in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch angeboten. 

Hier finden Sie weitere Informationen für Zugewanderte und ihre Familien.