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Wann können Kinder Unterhalt bekommen?

Jedes Kind bekommt normalerweise Unterhalt durch seine Eltern. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geld.

Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes.

Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt").

Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch "Kindesunterhalt".

Unterhalt, den Sie an Ihre Kinder zahlen, hat normalerweise Vorrang vor allen anderen Unterhaltspflichten.

Eltern müssen für den Unterhalt ihres Kindes auch aufkommen, wenn eine Stiefmutter oder ein Stiefvater in das Leben ihres Kindes tritt.

Bei volljährigen Kindern gelten besondere Regelungen.

Die Höhe des Unterhalts hängt von mehreren Umständen ab. Dazu gehören vor allem

  • das Einkommen der Person, die Unterhalt zahlen muss, und
  • wieviel das Kind braucht.

Für die Berechnung des Unterhalts wird oft die sogenannte Düsseldorfer Tabelle genommen.

Der gesetzliche Mindestunterhalt wird jährlich in einer Verordnung, der Mindestunterhalts-Verordnung, neu festgelegt. Der Elternteil, der Unterhalt in Geld bezahlen muss, kann die Hälfte des Kindergelds davon abziehen.

Der Unterhalt muss jeden Monat im Voraus bezahlt werden.

Beim Bundesministerium für Justiz erhalten Sie das Antragsformular für die Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren sowie ein Hinweisblatt und ein Datenblatt für Einwendungen des Antragsgegners.

Wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Wenn Ihr Kind von Ihnen betreut wird, dann können Sie Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt bekommen. Bei Bedarf können Sie auch eine Beistandschaft beantragen. Das bedeutet, dass, wenn Ihr Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil hat, das Jugendamt Ihnen hilft, den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Sie können jederzeit selbst entscheiden, ob und wie das Jugendamt tätig wird, zum Beispiel ob es den Unterhaltsanspruch auch gerichtlich durchsetzen soll.

Volljährige Kinder haben bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auch selbst die Möglichkeit, sich vom Jugendamt zum Thema Unterhalt beraten und unterstützen zu lassen.

Als unterhaltspflichtiger Elternteil können Sie sich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Für Geringverdienende gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung. 

Bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts und des Selbstbehalts gibt es viele Einzelaspekte im konkreten Fall zu berücksichtigen. Daher kann eine individuelle Beratung zur Höhe des Unterhalts hilfreich sein.