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Welchen Unterhalt können Getrenntlebende bekommen?

Wenn Sie getrennt leben und nicht geschieden sind, können Sie von Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann Unterhalt bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Ehegatten. Maßgeblich ist also, wie die Lebensverhältnisse der Ehepartner während der Ehe gestaltet waren. Diesen Unterhalt nennt man "Trennungsunterhalt" (Ehegattenunterhalt).

Trennungsunterhalt können Sie nur bekommen, wenn Sie mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Darüber hinaus muss die Ehepartnerin oder der Ehepartner leistungsfähig sein. Das heißt, er oder sie muss mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als er oder sie für den eigenen Lebensbedarf braucht.

Der Trennungsunterhalt umfasst nur Ihren Lebensbedarf. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann wirkt sich der Unterhalt für die Kinder nicht auf den Trennungsunterhalt aus.

Beim Bundesministerium der Justiz erfahren Sie mehr zum Thema Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt).