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Welchen Nachnamen bekommt mein Kind bei der Geburt?

Ihr Kind erhält mit der Geburt als Nachnamen automatisch Ihren gemeinsamen Familiennamen, wenn Sie verheiratet sind. Ein Begleitname kann nicht Nachname des Kindes werden.

  • Der Vater heißt: Frank Müller.
  • Die Mutter heißt: Sabine Müller-Schneider.
  • Das Kind erhält in unserem Beispiel den gemeinsamen Familiennamen "Müller". Der Begleitname der Mutter - "Schneider" - wird nicht zum Familiennamen des Kindes.

Sie können auch gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind haben, ohne den gleichen Familiennamen zu tragen. Sie entscheiden dann gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll. Diese Entscheidung gilt dann auch für den Familiennamen von möglichen weiteren Kindern.

Ein zusammengesetzter Doppelname (Nachname) aus den Familiennamen der Eltern ist für das Kind nicht möglich. Haben die Eltern ihren eigenen Nachnamen bei der Hochzeit behalten, darf das Kind also nur einen der beiden Nachnamen bekommen.

Können Sie sich nicht einigen, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Ein aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzter Doppelname ist nicht möglich.

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht innehaben, erhält Ihr Kind automatisch Ihren Familiennamen. Sie können sich jedoch auch gemeinsam für den Namen des anderen, nicht sorgeberechtigten Elternteils entscheiden. Hierfür brauchen Sie dessen Einwilligung. Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch Ihr Kind der Namensänderung zustimmen.

Haben Sie als Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht, so bekommt Ihr Kind Ihren Nachnamen. Ändert sich dies nach der Geburt, indem Sie fortan das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen, können Sie den Familiennamen Ihres Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmen. Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch das Kind der Namensänderung zustimmen.

Wenn Sie den anderen Elternteil nach der Geburt heiraten und einen gemeinsamen Ehenamen führen, wird dieser Ehename automatisch der Familienname des Kindes. Ist das Kind 5 Jahre oder älter, muss es auch hier der Namensänderung zustimmen. Behalten beide Elternteile ihren eigenen Familiennamen nach der Hochzeit, so können sie innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob das Kind den Namen des Vaters erhalten soll. 

Die Änderung von Namen ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich. Anlässe für Namensänderungen können zum Beispiel die Eheschließung oder die Scheidung sein.

Weitere Informationen zum Thema Namens­änderung finden Sie beim Bundesinnenministerium.