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Kann ich den Vornamen und Nachnamen meines Adoptivkindes selbst bestimmen?
Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, bekommt es Ihren Familiennamen. Falls Sie das Kind als Ehepaar adoptiert haben und keinen gemeinsamen Ehenamen als Familiennamen führen, dann entscheiden Sie wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes gemeinsam, welchen Namen Ihr Kind erhält. Dies kann einer Ihrer Familiennamen sein. Oder Sie bestimmen einen aus Ihren beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen zum Namen Ihres Kindes. Haben Sie Doppelnamen, dürfen Sie jedoch nur jeweils einen dieser Namen nehmen, um den Doppelnamen für Ihr Kind zu bilden. Der neu gebildete Name des Kindes darf nicht aus mehr als zwei Namen bestehen. Dieser neue Name kann durch einen Bindestrich verbunden werden, muss aber nicht.
Ist Ihr Adoptivkind bereits 5 Jahre oder älter, können Sie diese Entscheidung nur mit ihm gemeinsam treffen. Haben Sie bereits gemeinsame Kinder, bekommt Ihr Adoptivkind denselben Nachnamen wie seine Geschwister. Den Vornamen Ihres Adoptivkindes können Sie ändern oder um weitere Vornamen ergänzen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Die Änderung müssen Sie beantragen. Ihr Kind muss der Änderung des Namens jedoch zustimmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Was ist eine Inlandsadoption?