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Wer bestimmt den Vornamen meines Kindes?

Wenn Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind, können Sie den Vornamen für Ihr Kind bestimmen. Die Entscheidung, welchen Namen Ihr Kind tragen soll, treffen Sie in Ausübung der Verantwortung für Ihr Kind. Das Gesetz schreibt keine ausdrücklichen Regeln für die Bestimmung des Vornamens vor. Daher haben Sie normalerweise freie Wahl. Die Grenze der Wahlfreiheit ist aber dann erreicht, wenn durch die Wahl des Vornamens das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn Sie gemeinsam sorgeberechtigt sind, müssen Sie den Vornamen des Kindes gemeinsam bestimmen.

Bei der Wahl des Vornamens gilt daher:

  • Anstößige oder lächerliche Vornamen verstoßen gegen das Kindeswohl.
  • Der Name muss als Name erkennbar sein.
  • Der Name darf kein Ortsname oder Familienname sein.
  • Fünf Vornamen sind das Maximum.

Wenn Sie Fragen zur Bestimmung des Vornamens haben, berät Sie Ihr zuständiges Standesamt.