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Freibetrag Infografik

Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie auf die Datenschutzerklärungen klicken.
Speicherdauer
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Die Infografik zeigt die Höhe des Kinderfreibetrags und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
[Symbol von zwei Menschen neben einem Kinderwagen mit einem Paragraphenzeichen darüber]
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Eltern erhalten sie voraussetzungsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, danach unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2022 insgesamt 5620 Euro, im Jahr 2021 insgesamt 6024 Euro und im Jahr 2024 insgesamt 6384 Euro. Das ist das sächliche Existenzminimum.
[Symbol einer Euro-Münze mit einem Paragraphenzeichen]
Jedem Elternteil steht der hälftige Kinderfreibetrag zu.
Jedem alleinerziehenden Elternteil steht der volle Kinderfreibetrag zu, wenn zum Beispiel der andere Elternteil verstorben oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (zum Beispiel Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben).
[Drei Symbole: Eine Hand mit einem Herz; ein erwachsener Mensch mit einem Kind; ein Doktorhut]
Zudem gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von insgesamt 2928 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den hälftigen Anteil des anderen Elternteils auf Antrag auch unabhängig von der Übertragung des Kinderfreibetrages beanspruchen. Voraussetzung hierfür: Ihr noch minderjähriges Kind ist nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet.