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Bei Nutzung des Elterngeldrechners wird die Aktivität der Nutzenden innerhalb einer Sitzung analysiert, um das Tool laufend weiterzuentwickeln. Die verwendeten Cookies speichern Informationen auf bzw. haben Zugriff auf die Endeinrichtung (Gerät der Nutzenden). Die pseudonymisierte IP-Adresse wird nach drei Tagen gelöscht.
Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
Technologie:
Eingesetzt wird ein Tool zur Analyse des Webverhaltens (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Durch die Einbindung und Auslieferung eines Skripts (matomo.js) werden Informationen auf der Einrichtung der Nutzenden gespeichert bzw. es wird auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung:
Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit zum Widerruf erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Speicherdauer:
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Mithilfe eines Cookies wird erfasst, wie mit dem Rechner interagiert wird.
Bezeichnung des Cookies: ph_phc_rUbW5TOq15FHTu5PoKh3g4uCJNNN7MvHu2WJPUIjEpa_posthog
Verarbeitete Daten:
Eingaben in das Tool:
Eingaben in das Tool werden ausschließlich durch die Einordnung in übergeordnete Kategorien erfasst (z. B. Trimester der Schwangerschaft, Erwerbsstatus).
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Optimierung der Bedienbarkeit und Fehleranalyse des Elterngeldrechners.
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Die Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Speicherdauer:
Drei Tage
Die Infografik zeigt die Höhe des Kinderfreibetrags und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
[Symbol von zwei Menschen neben einem Kinderwagen mit einem Paragraphenzeichen darüber]
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Eltern erhalten sie voraussetzungsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, danach unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2022 insgesamt 5620 Euro, im Jahr 2021 insgesamt 6024 Euro und im Jahr 2024 insgesamt 6384 Euro. Das ist das sächliche Existenzminimum.
[Symbol einer Euro-Münze mit einem Paragraphenzeichen]
Jedem Elternteil steht der hälftige Kinderfreibetrag zu.
Jedem alleinerziehenden Elternteil steht der volle Kinderfreibetrag zu, wenn zum Beispiel der andere Elternteil verstorben oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (zum Beispiel Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben).
[Drei Symbole: Eine Hand mit einem Herz; ein erwachsener Mensch mit einem Kind; ein Doktorhut]
Zudem gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von insgesamt 2928 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den hälftigen Anteil des anderen Elternteils auf Antrag auch unabhängig von der Übertragung des Kinderfreibetrages beanspruchen. Voraussetzung hierfür: Ihr noch minderjähriges Kind ist nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet.