-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Freibetrag Infografik

Webanalyse / Datenerfassung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot www.familienportal.de zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
Zusätzlich bei Nutzung des Elterngeldrechners erfassen wir zu statistischen Zwecken:
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 183.172.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die pseudonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Die Infografik zeigt die Höhe des Kinderfreibetrags und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
[Symbol von zwei Menschen neben einem Kinderwagen mit einem Paragraphenzeichen darüber]
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Eltern erhalten sie voraussetzungsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, danach unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2022 insgesamt 5620 Euro, im Jahr 2021 insgesamt 6024 Euro und im Jahr 2024 insgesamt 6384 Euro. Das ist das sächliche Existenzminimum.
[Symbol einer Euro-Münze mit einem Paragraphenzeichen]
Jedem Elternteil steht der hälftige Kinderfreibetrag zu.
Jedem alleinerziehenden Elternteil steht der volle Kinderfreibetrag zu, wenn zum Beispiel der andere Elternteil verstorben oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (zum Beispiel Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben).
[Drei Symbole: Eine Hand mit einem Herz; ein erwachsener Mensch mit einem Kind; ein Doktorhut]
Zudem gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von insgesamt 2928 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den hälftigen Anteil des anderen Elternteils auf Antrag auch unabhängig von der Übertragung des Kinderfreibetrages beanspruchen. Voraussetzung hierfür: Ihr noch minderjähriges Kind ist nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet.