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Wer begleitet mich am Lebensende?
Das eigene Lebensende lässt sich vorab nicht so organisieren, dass wir alles unter Kontrolle haben. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen, zum Beispiel in Bezug auf medizinische Maßnahmen, auseinanderzusetzen. Dabei hilft es, mit Angehörigen, Freundinnen und Freunden über das Thema zu sprechen. Sie können in Ihrem Sinne handeln, insbesondere wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Wenn die Auseinandersetzung mit dem Sterben nicht mehr hypothetisch ist und Sie sich konkret mit dem eigenen Tod oder dem eines nahestehenden Menschen befassen müssen, ist es ratsam, die Unterstützungsangebote zu kennen. Verschiedene Formen der Hospiz- und Palliativversorgung bieten vielfältige Möglichkeiten, Sterbende und ihre Angehörigen zu begleiten und zu entlasten.
Beschäftigte haben das Recht sich für bis zu 3 Monate der Arbeit vollständig oder teilweise freistellen zu lassen, wenn sie eine oder einen nahen Angehörigen begleiten wollen, deren oder dessen Erkrankung fortschreitend verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist. Dieser Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Bei Arbeitgebern mit weniger Beschäftigten, kann diese Freistellung freiwillig vereinbart werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Letzte Wege" und auf dem Service Portal "Wege zur Pflege" des Bundesfamilienministeriums. Das Online-Portal Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland hilft Ihnen, stationäre und ambulante Dienste für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Ihrer Nähe zu finden.