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Was ist Altersteilzeit?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeitszeit halbieren, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang in die Altersrente ohne zwischenzeitliche Phasen der Arbeitslosigkeit. Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.

Um in Altersteilzeit gehen zu können, müssen Sie:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben,
  • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in die Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und
  • vor Beginn der Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

Auch Ihr Arbeitgeber trägt während der Altersteilzeit etwas bei. Er muss:

  • das gewöhnlichen Arbeitsentgelt um mindestens 20 Prozent aufstocken und
  • zusätzliche Rentenbeiträge auf der Basisvon 80 Prozent Ihres Lohns zahlen.

Ihre Arbeitszeit vermindert sich insgesamt auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Ihnen stehen vor allem zwei Modelle zur Auswahl:

  1. "Gleichverteilungsmodell" - Sie arbeiten über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit weniger.
  2. "Blockmodell" - Sie arbeiten die erste Zeit wie bisher Vollzeit, beziehen aber ein reduziertes Gehalt. In der zweiten Hälfte ("Freistellungsphase") bleiben Sie ganz zu Hause, bekommen aber das Altersteilzeit-Gehalt weiter gezahlt.

Andere Varianten der Arbeitszeitaufteilung sind ebenfalls möglich.