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Welche fortpflanzungsmedizinischen Methoden sind verboten?
Die Fortpflanzungsmedizin wird in Deutschland unter anderem durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Die Bestimmungen sind sehr streng. Verboten sind:
- die Verwendung fremder Eizellen
- die Leihmutterschaft
- das Klonen von Embryonen
- die Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten)
- die Verwendung von Samen Verstorbener