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Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche mit psychischer Beeinträchtigung und deren Eltern?

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung haben neben den anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn wegen dieser Behinderung ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Leistungen umfassen unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wie zum Beispiel:

  • Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung,
  • heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter,
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
  • Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Hilfe wird nach dem Bedarf des jeweiligen Einzelfalls in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen oder in stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen geleistet.

Die Eingliederungshilfe können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen.

Ziele der Eingliederungshilfe sind

  • eine seelische Behinderung verhüten, beseitigen oder mildern und
  • die Teilnahme der jungen Menschen an der Gesellschaft zur ermöglichen oder zu erleichtern.

Voraussetzung ist, dass ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Feststellung der abweichenden seelischen Gesundheit erfolgt durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft und die geeignete und notwendige Hilfe entscheidet Ihr Jugendamt.

Bei schulischen Entwicklungsstörungen, wie bei einer Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörung, sollten vorrangig Hilfen der Schule in Anspruch genommen werden. Nachrangig kommen auch Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.