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Welche Angebote gibt es für junge Menschen?
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen sind:
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Jugendarbeit ist in §§ 11-12 SGB VIII geregelt und fördert die Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die sich ganz spezifisch an ihren Interessen orientieren und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie haben das Ziel, die jungen Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und ihre gesellschaftliche Mitverantwortung und ihr soziales Engagement zu fördern und zu stärken.
Es gibt offene Formen der Jugendarbeit, die kostenfrei, ohne Mitgliedschaften und Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel Jugendclubs oder Abenteuerspielplätze. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Chorjugend oder die Rotkreuz- und Feuerwehrjugend, in denen junge Menschen ihre Jugendarbeit selbst organisieren und gestalten, werden in ihrer Arbeit durch die Kinder- und Jugendhilfe gefördert.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehört auch die außerschulische Kinder- und Jugendbildung, konkret die kulturelle und sportliche Jugendarbeit. Mit den Angeboten, Preisen und Wettbewerben wollen wir allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich zu entfalten, ihre Talente – unabhängig vom sozialen Status der Eltern – zu entdecken, diese weiterzuentwickeln, um so auch in Gemeinschaft mit anderen Kindern und Jugendlichen (peer-to-peer) zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung beizutragen und das Gemeinschaftsgefühl nachhaltig zu stärken.
Zu weiteren Schwerpunkten der Jugendarbeit zählen auch die außerschulische Bildung u. a. im politischen, sozialen, naturkundlichen und technischen Bereich, arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit, der internationale Jugendaustausch, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung.
Im Gegensatz zur Jugendarbeit, die grundsätzlich allen jungen Menschen zur Verfügung steht, richtet sich die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) an junge Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Das können z. B. leistungsschwache Schülerinnen und Schüler, schulverweigernde Jugendliche, Kinder mit Migrationshintergrund oder junge Menschen mit psychischen Problemen sein. Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer Schul- und Berufsausbildung, ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt und ihrer allgemeinen sozialen Integration zu unterstützen und zu fördern.
Dazu können geeignete sozialpädagogische Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden. Während der Teilnahme an diesen Maßnahmen kann den jungen Menschen auch eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform angeboten werden. In diesen Fällen sind auch Unterhalt und Krankenhilfe für die jungen Menschen sichergestellt. Die Kommune entscheidet auf der Grundlage des § 13 SGB VIII, in welchem Umfang sie - meist in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Angebote der Jugendsozialarbeit vorhält. Denkbar sind zum Beispiel:
- Individuelle Begleitung am Übergang von der Schule zum Beruf
- Gruppenangebote zur Kompetenzsteigerung
- Berufsbezogene Praktika
Neben dem gesetzlichen Jugendschutz gibt es den sogenannten "erzieherischen Kinder- und Jugendschutz", der in § 14 SGB VIII geregelt ist. Er soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor möglichen gefährdenden Einflüssen schützen und ihre Eltern und andere Erziehungsberechtigte dazu befähigen, sie besser vor solchen Einflüssen zu bewahren. Die Maßnahmen und Angebote für junge Menschen und Erziehungsberechtigte sollen junge Menschen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung verhelfen, zum Beispiel in den Bereichen:
- Medienerziehung
- Informationen über Drogen und andere gesundheitliche Risiken
- Sexualaufklärung
§ 11 bis § 15 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)