Die Jugendarbeit ist in §§ 11-12 SGB VIII geregelt und fördert die Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die sich ganz spezifisch an ihren Interessen orientieren und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie haben das Ziel, die jungen Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und ihre gesellschaftliche Mitverantwortung und ihr soziales Engagement zu fördern und zu stärken.
Es gibt offene Formen der Jugendarbeit, die kostenfrei, ohne Mitgliedschaften und Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel Jugendclubs oder Abenteuerspielplätze. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Chorjugend oder die Rotkreuz- und Feuerwehrjugend, in denen junge Menschen ihre Jugendarbeit selbst organisieren und gestalten, werden in ihrer Arbeit durch die Kinder- und Jugendhilfe gefördert.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehört auch die außerschulische Kinder- und Jugendbildung, konkret die kulturelle und sportliche Jugendarbeit. Mit den Angeboten, Preisen und Wettbewerben wollen wir allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich zu entfalten, ihre Talente – unabhängig vom sozialen Status der Eltern – zu entdecken, diese weiterzuentwickeln, um so auch in Gemeinschaft mit anderen Kindern und Jugendlichen (peer-to-peer) zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung beizutragen und das Gemeinschaftsgefühl nachhaltig zu stärken.
Zu weiteren Schwerpunkten der Jugendarbeit zählen auch die außerschulische Bildung u. a. im politischen, sozialen, naturkundlichen und technischen Bereich, arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit, der internationale Jugendaustausch, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung.