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Können Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptieren?
Das Pflegekind bleibt rechtlich das Kind seiner (leiblichen) Eltern. Ziel ist es, ihm für die Zeit, in der es nicht bei seinen Eltern leben kann, ein stabiles Familienumfeld zu geben. In manchen Fällen kann sich daraus später auch eine Adoption ergeben. Zum Beispiel dann, wenn eine Rückkehr zur leiblichen Familie ausgeschlossen ist. In diesem Fall können die Eltern, die Pflegeeltern und das Jugendamt gemeinsam überlegen, ob ein Dauerpflegeverhältnis oder eine Adoption in Betracht kommt.