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Können Pflegefamilien Pflegegeld erhalten?

Als Pflegeeltern steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld zu, das von Ihrem Jugendamt ausgezahlt wird. Pflegegeld erhalten Sie für Pflegekinder unter 18 Jahren, unter Umständen auch für Pflegekinder bis zum 21. Geburtstag, im Einzelfall bis zum 27. Geburtstag. Zuständig für die Berechnung ist Ihr Jugendamt.

Mit dem Geld können Sie Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und weitere Bedürfnisse des Pflegekindes decken. Das Pflegegeld enthält auch einen Anteil für Ihren Erziehungsaufwand. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundesland und Kommune. Auch das Alter Ihres Pflegekindes ist entscheidend für die Höhe des Betrags. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Wenn Sie mit Ihrem Pflegekind verwandt sind, zum Beispiel als Großeltern, bekommen Sie ebenfalls Pflegegeld. Die Höhe wird in diesen Fällen nochmal individuell berechnet und kann etwas niedriger ausfallen als in den Fällen, in denen die Pflegeeltern nicht mit dem Pflegekind verwandt sind.  

Sie können außerdem Beihilfe und Zuschüsse für besondere Anlässe beantragen, beispielsweise für die Erstausstattung, wichtige persönliche Anlässe sowie für Urlaub und Ferienreisen.