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Was ist eine Pflegefamilie?
Manchmal sind Eltern mit der Verantwortung für ihr Kind aus unterschiedlichen Gründen überfordert. Sie haben dann Anspruch auf Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt. Das sind verschiedene familienbegleitende Hilfen. Es gibt auch Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie. Ist eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie nicht gewährleistet, kann das Jugendamt das Kind vorübergehend oder längerfristig in eine Pflegefamilie oder Erziehungsstelle geben.
Als Pflegefamilie nehmen Sie ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
In Pflegefamilien kann ein Kind für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer aufwachsen. Junge Volljährige können bis zum 21. Geburtstag in einer Pflegefamilie leben, in Einzelfällen auch bis zum 27. Geburtstag. Es besteht die Möglichkeit, dass die Herkunftsfamilie die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen wieder selbst übernimmt, wenn sich die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie verbessert haben.
Sie können Pflegekinder auch aufnehmen, wenn Sie alleinstehend oder ein gleichgeschlechtliches Paar sind. Voraussetzung ist, dass Sie sich für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.
Wer hat das Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht verbleibt bei den leiblichen Eltern, wenn ihnen das Sorgerecht nicht entzogen und auf einen Vormund übertragen wurde. Allerdings haben Pflegeeltern, wenn das Pflegeverhältnis längerfristig angelegt ist, die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes.
Die leiblichen Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Auch, wenn die elterliche Sorge entzogen wurde. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Umgangsrecht zeitweise ruhen.
Zu den Aufgaben von Pflegeeltern gehört, die Beziehung des Pflegekindes zu seinen Eltern zu erhalten, zum Beispiel durch Besuche.