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Welche Rolle spielen Kontakte zu den Eltern und wie sehen diese aus?

Die (leiblichen) Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Dies gilt auch, wenn ihnen die elterliche Sorge entzogen wurde. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Recht auf Umgang zeitweise ruhen. Es ist wichtig, dass die Pflegeeltern den Kontakt zwischen dem jungen Menschen und seinen Eltern unterstützen. Denn nur so kann das Ziel verfolgt werden, dass das Pflegekind eines Tages wieder bei seinen Eltern leben kann. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder einen Loyalitätskonflikt empfinden. Wie häufig Treffen zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern, sogenannte Umgangskontakte, stattfinden, wird im sogenannten Hilfeplanverfahren abgestimmt. In diesem wird festgehalten, welche Bedarfe das Kind hat und welche Art von Hilfsangeboten zur Unterstützung seiner Sorgeberechtigten genutzt werden. Bei der Gestaltung und Organisation von Umgangskontakten unterstützt Sie das Jugendamt oder der Pflegekinderdienst. In bestimmten Fällen können gar keine Umgangskontakte stattfinden, beispielsweise wenn aus unterschiedlichen Gründen keinerlei Kontakt (mehr) zu den leiblichen Elternteilen besteht oder bestehen kann oder wenn diese verstorben sind.