-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Wer hat das Sorgerecht und das Umgangsrecht für das Pflegekind?
Das Sorgerecht verbleibt entweder bei den leiblichen Eltern oder geht auf eine Vormundin oder einen Vormund über. Pflegeeltern erhalten die Vollmacht, um Entscheidungen im Alltag für das Pflegekind zu treffen.
Die leiblichen Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Dies gilt auch, wenn ihnen die elterliche Sorge entzogen wurde. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls kann dieses Recht zeitweise ruhen. Zu den Aufgaben von Pflegeeltern gehört es, die Beziehung des Pflegekindes zu seinen Eltern zu unterstützen, beispielsweise indem sie Besuche ermöglichen.