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Wie wird man Vormund für ein Kind?

Vormünder müssen immer durch ein Familiengericht bestellt werden und vertreten danach das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Es gibt die ehrenamtlichen Vormundschaften, die von Personen ausgeübt werden und die sogenannte Amtsvormundschaften der Jugendämter. Wer Vormund wird obliegt der Entscheidung des Familiengerichts.

Als Stiefeltern, Großeltern oder Pateneltern können Sie die Vormundschaft für ein Stiefkind beantragen, insbesondere:

  • wenn das Gericht entschieden hat, dass dem leiblichen Elternteil nicht das Sorgerecht übertragen wird, oder
  • wenn der leibliche Elternteil verstorben ist.

Der sorgeberechtigte, leibliche Elternteil kann auch durch ein Testament festlegen, dass das Stiefelternteil nach dem Tod des Elternteils als Vormund eingesetzt werden soll. In diesem Fall ist das Gericht normalerweise an die Festlegung gebunden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stiefkind-Adoption in Frage kommen. Dabei adoptiert ein Ehe- oder Lebenspartner das leibliche Kind seines Ehegatten. Hier finden Sie mehr zum Thema Stiefkindadoption.

Beim Bundesjustizministerium finden Sie weitere Informationen zum Thema Vormundschaft.