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6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Bildung und Betreuung

Kinder in der Kita beim Malen.
Wichtige Investitionen aus dem Sondervermögen fließen in die Kindertagesbetreuung © BMBFSFJ

Das Bundeskabinett hat den zweiten Haushaltsentwurf 2025 sowie die Eckwerte für die Jahre bis 2029 beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem wichtige Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kinderbetreuung und digitale Bildung vor.

Das Bundeskabinett hat am 25. Juni den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung investiert.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen - insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro - für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss wettbewerbsfähiger werden

Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesfamilienministerium folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind vier Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.
  • Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.