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Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für chancengerechtes Aufwachsen
Aktuelle Meldung
Am 5. Juli hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" beschlossen. Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten.
Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.
Lisa Paus: Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem NAP arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen - schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.
Umfassenden Beteiligungsprozess fortsetzen
Der NAP umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen auf den genannten Handlungsfeldern sowie politische Rahmenmaßnahmen wie die geplante Kindergrundsicherung. Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum NAP gestartet, der mit der Umsetzung des NAP fortgesetzt wird.
Kinder und Jugendliche in Entscheidungen einbeziehen
Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Ekin Deligöz. Lisa Paus ernannte sie zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung des NAP begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.
Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab dem Jahr 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des NAP Bericht erstatten.