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Bundesregierung investiert weitere vier Milliarden Euro in KiTa-Qualität

Lisa Paus sitzt mit Kindern auf dem Boden. Im Hintergrund spielt jemand Gitarre
Mit dem weiterentwickelten Gesetz will das Bundesfamilienministerium die Qualität der frühkindlichen Bildung in allen Kitas und Kindertagespflege weiter verbessern und so die Grundlage für die Regelung bundesweiter Qualitätsstandards schaffen © Kira Hofmann/photothek

Der Bundesrat hat das Gesetzgebungsverfahren zum weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz abgeschlossen. In den nächsten zwei Jahren investiert die Bundesregierung weitere vier Milliarden Euro in eine bessere frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.

Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu, nachdem der Bundestag bereits am 10. Oktober grünes Licht gegeben hatte. Mit dem Gesetz wird das KiTa-Qualitätsgesetz über 2024 hinaus fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz investieren wir direkt in die Zukunft unserer Kinder. Mit dem klaren Fokus auf Fachkräftegewinnung und -sicherung, denn daran hängt im Besonderen die Verlässlichkeit guter Kita-Betreuung für Eltern, Kinder und Fachkräfte. Und wir sorgen für mehr Qualität in den Kitas. Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit insgesamt vier Milliarden Euro und setzt damit gemeinsam mit den Bundesländern einen weiteren Meilenstein in der Kita-Betreuung. So gehen wir im Schulterschluss die Herausforderungen an, damit alle Kinder in Deutschland bessere und gute Startbedingungen haben!

Mit der Weiterentwicklung fokussiert das KiTa-Qualitätsgesetz auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. 

Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Verpflichtende Handlungsfelder für mehr Qualität

Dabei sind zwei Handlungsfelder künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften - denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften - und die sprachliche Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe.

Die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024 (Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung"). Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten.

KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Zwischen 2019 und 2024 stellte der Bund dafür bereits rund 9,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder legen in Verträgen mit dem Bund fest, welche konkreten Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln umsetzen.