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Lisa Paus: Wir stärken Kinder und Familien
Aktuelle Meldung
Im Jahr 2025 stehen dem Bundesfamilienministerium 14,44 Milliarden Euro zur Verfügung - ein Plus von 570 Millionen Euro. Damit stärken wir Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land.
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.
Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesministerin Lisa Paus: Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.
Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:
Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.
- Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rund 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rund 1,15 Milliarden Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
- Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
- Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des Einzelplans 17 jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rund vier Milliarden Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
Weitere Schwerpunkte:
- Der Kinder- und Jugendplan als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Millionen Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
- Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro (inklusive des Kinder- und Jugendplans) zur Verfügung. Das sind rund 27 Prozent mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
- Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das Bundesfamilienministerium in 2025 erneut 200 Millionen Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm "Demokratie leben!"LINK weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
- Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Millionen Euro eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.
- Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Milliarden Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des Bundesfamilienministerium dar.