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Neue Fristen für Kita-Ausbau unter Pandemie-Bedingungen
Aktuelle Meldung
Um weitere Betreuungsplätze in Kitas und der Kindertagespflege zu schaffen, unterstützt der Bund die Länder mit zusätzlichen Finanzhilfen. Das Kabinett hat nun eine Verlängerung der Fristen für die Bewilligung auf den Weg gebracht.
14.05.2021 | Aktuelle Meldung
Am 12. Mai hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um die Fristen für Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zu verlängern. 2020 wurde das fünfte Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung beschlossen. Um zusätzlich 90.000 neue Betreuungsplätze in Kitas und der Kindertagespflege zu schaffen, hat der Bund zusätzlich eine Milliarde Euro bereitgestellt. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind: Bestehende Räumlichkeiten müssen erweitert, Sanitärräume saniert und auch die digitale Ausstattung in Kitas muss ausgebaut werden.
Fristen bis Ende Juni 2022 verlängert
Aufgrund der andauernden Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie haben die Bundesländer die Verlängerung der Fristen in diesem Programm erbeten. Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung wurde am 12. Mai im Kabinett nach konkreten Vorschlägen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey beschlossen. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat können damit Investitionen gefördert werden, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und auszustatten. Sie müssen bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden.
Durch die Verlängerung der Fristen wird den Ländern ermöglicht, auf die örtlichen Herausforderungen flexibel zu reagieren und die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel vollständig dafür einzusetzen, 90.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze einzurichten.
Kindertagesbetreuung ausbauen, Qualität verbessern
In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Für Investitionskostenzuschüsse hat der Bund im Jahr 2007 das Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" aufgelegt. Mit den Investitionsprogrammen "Kindertagesbetreuung" unterstützt der Bund seit 2008 den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bundesweit.
Aktuell werden im Rahmen des vierten Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017- 2020" zudem zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt bereits bewilligte Projekte umgesetzt. Die Frist für Mittelbewilligungen in diesem Programm lief zum 31. Dezember 2020 aus.
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