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Weitere Entlastungen unterstützen Familien ab Januar 2023 spürbar

Eine Mutter sitzt mit ihren drei Kindern auf einer Coach
Die gestiegenen Lebenshaltungskosten treffen besonders Familien © BMFSFJ

Die gestiegenen Lebensmittelpreise und Energiekosten bringen besonders Familien in finanzielle Bedrängnis, da sie für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Gerade einkommensschwache Familien benötigen besonders Unterstützung. Die von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete kommen schon jetzt bei den Menschen an und werden ihre volle Wirkung ab Januar entfalten.

Diese Entlastungen kommen im Jahr 2023:

  • Das Kindergeld wird einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.
  • Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht - um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter. Die Bedarfe werden künftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
  • Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht.
  • Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr.

Zuschüsse für Heizung und Energie: 

  • Heizkostenzuschüsse helfen im Jahr 2022 Familien, Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten sowie Studierenden und Azubis mit Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Die Energiepreispauschale wird 2022 als Zuschuss zu den Energiekosten von bis zu 300 Euro an Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.
  • Günstigere Preise für Bürgerinnen und Bürger durch die Basisversorgung Energie
  1. Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme wird zeitweise abgesenkt.
  2. Eine Gaspreisbremse wird eingeführt.
  3. Einer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame Strompreisbremse wird eingeführt.

Bereits erfolgte Entlastungen:

  • Alle Familien erhielten mit dem Kinderbonus 2022 eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind.
  • Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag gleicht die gestiegenen Ausgaben aus und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung.
  • Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhielten im Juli 2022 eine Einmalzahlung von 200 Euro. 
  • Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhielten ebenfalls eine Einmalzahlung von 200 Euro - damit entlastet die Bundesregierung rund 3,5 Millionen junger Menschen in Ausbildung.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt aktuell bis zum 30. Juni 2023.
  • Durch Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen soll die Inflation ausgeglichen werden: Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab dem 1. Januar 2024 um weitere 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro angehoben.
  • Höhere Pendlerpauschale und Deutschlandticket: Die Pendlerpauschale ist auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer gestiegen. Außerdem soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden - denn das dreimonatige Neun-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr im Sommer 2022 war ein großer Erfolg.