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Mein Kind wird von einer Tagespflegeperson betreut. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf Elternzeit?

Ja. Sie können auch in Elternzeit sein, wenn Ihr Kind für einen Teil des Tages von anderen Personen betreut wird, zum Beispiel durch Au-Pairs, von Verwandten, von einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte. Dies kann insbesondere hilfreich sein, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.