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Welche Leistungen kann ich als Schülerin, Auszubildende oder Studentin bekommen?
Aktuelle Meldung
Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie einen Nebenerwerb haben. Mehr Informationen finden Sie unter Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte.
Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen.
Wenn Ihre Ausbildung allerdings unterstützt wird über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder die Bundesausbildungsförderung (BAföG), dann können Sie auch keine Sozialhilfe und kein Arbeitslosengeld II bekommen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht und Sie keine anderen Sozialleistungen bekommen, können Sie folgende Leistungen bei Ihrem Jobcenter beantragen.
- Mehrbedarf wegen Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche, zum Beispiel für Ernährung, Körperpflege oder zusätzliches Fahrgeld.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende: Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen.
- Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung oder
- einmalige Leistungen, zum Beispiel für Kleidung oder Babyausstattung.
In besonderen Härtefällen zahlt der Staat das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Form eines zinslosen Darlehens aus. Solche Härtefälle sind zum Beispiel:
- Sie unterbrechen Ihre Ausbildung oder Ihr Studium wegen der Geburt und der Betreuung Ihres Kindes.
- Ihre Ausbildung oder Ihr Studium dauert länger aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder aufgrund einer Krankheit oder Behinderung.
- Weil Ihnen finanzielle Mittel fehlen, ist Ihr erfolgreicher Abschluss gefährdet.
- Sie sind mittellos und in der akuten Phase Ihres Abschlussexamens. Ein Abbruch der Ausbildung kann Ihnen nicht zugemutet werden.
- Sie sind schwerbehindert und bei Abbruch Ihrer Ausbildung können Sie möglicherweise Ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit langfristig nicht ausreichend sichern.