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Welche Auswirkungen haben andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die dazu beiträgt, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Wenn Sie neben dem Unterhaltsvorschuss andere Sozialleistungen, zum Beispiel Bürgergeld bekommen, dann wird der Unterhaltsvorschuss als vorrangige Sozialleistung angerechnet.

Falls der Unterhaltsvorschuss nicht ausreicht, um den notwendige Lebensunterhalt Ihres Kindes abzudecken, dann können Sie ergänzend Bürgergeld oder Sozialhilfe oder Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Dabei wird jedoch - anders als beim Unterhaltsvorschuss - Ihr Vermögen und Einkommen berücksichtigt.

Wenn Ihr Kind mindestens 12, aber noch keine 18 Jahre alt ist, gilt seit dem 1. Juli 2017 eine Besonderheit: Sie können Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie Bürgergeld bekommen und zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben.