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Wieviel Unterhaltsvorschuss kann ich für mein Kind bekommen?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt:

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 230 Euro monatlich,
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 301 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 395 Euro monatlich.

Die Beträge mindern sich:

  • wenn der andere Elternteil für Ihr Kind Unterhalt zahlt oder
  • Ihr Kind eine Halbwaisenrente erhält.

Wenn Ihr Kind nicht mehr zu einer allgemeinbildenden Schule geht oder keinen allgemeinbildenden Abschluss anstrebt, dann bekommt es weniger Unterhaltsvorschuss in den Monaten, in denen es Einkünfte hat. Einkünfte sind zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen
  • Ausbildungsvergütungen
  • Vermögenseinkünfte
  • Taschengeld aus einem Freiwilligendienst

Bei Auszubildenden werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingtem Aufwand anerkannt und pauschal 102,50 Euro als Werbungskosten abgezogen. Ihr Kind muss die Höhe nicht nachweisen. 

Die Einkünfte werden nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Ihr Kind 100 Euro Einkommen hat, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um 50 Euro.

Unter Umständen kann daher zum Beispiel neben einer Ausbildungsvergütung auch noch ein teilweiser Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.

Einkommen von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen oder noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt von vornherein unberücksichtigt.

Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils werden auf den Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet.

Unterhaltsvorschuss wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird.