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Kann mein Kind auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn ich eine neue Partnerin oder einen neuen Partner habe?

Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Sie können für Ihr Kind jedoch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Sie mit Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner nicht verheiratet oder verpartnert sind, auch wenn Sie in einem Haushalt zusammen leben.