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Wo finde ich Informationen zu Pflege, Pflegeversicherung, Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegeversicherung sichert die Versicherten für den Fall ab, dass sie pflegebedürftig werden. Sie ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und soll Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehören direkte finanzielle Leistungen, aber auch die Kostenübernahme für Pflegedienste oder Hilfen bei der Haushaltsführung. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst, gegebenenfalls auch direkte Angehörige oder - im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit - die Sozialhilfe. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als "Teilleistungssystem" bezeichnet. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

Zur Pflegeversicherung informiert Sie der Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

Mehr zum Thema Pflegeversicherung und welche Pflegeleistungen es gibt, erfahren Sie auf gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät Sie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, insbesondere zu den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes. Dazu gehören beispielsweise eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit. 

Das Pflegetelefon ist Ihre erste Anlaufstelle für Fragen zur Organisation der Pflege, für Fragen zur Finanzierung der Pflege und bei starker Belastung durch die Pflegesituation. Das Team des Pflegetelefons vermittelt Sie auch an eine für Ihre Situation geeignete Beratungsstelle weiter. Das Pflegetelefon richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen sowie pflegebedürftige ältere Menschen und Arbeitgeber.

Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich und bieten Ihnen konkrete Hilfestellung für Ihre individuelle Situation.

Das Pflegetelefon ist montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 20 17 91 31 und per E-Mail unter info@wege-zur-pflege.de erreichbar.

Weitere Informationen zu den Themen Pflege und Familienpflegezeit erhalten Sie auf dem Service-Portal "Wege zur Pflege".

Die Pflegezeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, sich vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Die Freistellung kann bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden. Bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen genügt auch die häusliche oder außerhäusliche Betreuung. Der Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Bei Arbeitgebern mit weniger Beschäftigten kann eine Pflegezeit freiwillig vereinbart werden.

Die Familienpflegezeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, sich teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Die Freistellung kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden. Bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen genügt die häusliche oder außerhäusliche Betreuung.  Der Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten. Bei Arbeitgebern mit weniger Beschäftigten kann eine Familienpflegezeit freiwillig vereinbart werden.

Pflegezeit und Familienpflegezeit können gemeinsam für bis zu maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden. 

Ein zinsloses Darlehen kann Beschäftigte während der Pflegezeit und/oder Familienpflegezeit finanziell entlasten. Der Familienpflegezeitrechner hilft, die Höhe des Darlehens zu berechnen. Weitere Informationen sind unter "Wege zur Pflege" erhältlich. 

Pflegende Angehörige können außerdem eine Kur in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu möglichen Maßnahmen helfen Ihnen die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks weiter.