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Familienerholung in Familienferienstätten
Ein schöner Familienurlaub am Meer, in den Bergen oder mitten im Wald, das tut allen gut. In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG FE) können Sie und Ihre Familie Abwechslung finden und sich vom Alltag erholen.
Die Familienferienstätten bieten Urlaub in familienfreundlichen Unterkünften und in reizvoller landschaftlicher Umgebung an. Vor allem in den Ferienzeiten gehören Kinderbetreuung und Freizeitaktivitäten unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte ebenso zum Programm wie Bildungsangebote. Kostenzuschüsse für Urlaube, die außerhalb der Familienferienstätten gebucht werden, sind leider nicht möglich.
Wer kann Urlaub in Familienferienstätten machen?
Die Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber insbesondere an Familien in besonderen Lebenslagen, also
- wenn Sie wenig verdienen,
- wenn Sie viele Kinder haben,
- wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen,
- wenn Sie Angehörige mit Behinderung haben oder
- wenn Sie kranke oder pflegebedürftige Angehörige haben.
- wenn Sie eine Patchwork-Familie sind,
- wenn Sie Pflegekinder haben.
Was kostet ein Urlaub in einer Familienferienstätte?
Damit der Urlaub bezahlbar bleibt, bieten die Familienferienstätten das ganze Jahr über konstante Preise, auch in den Hauptferienzeiten. Zudem werden Familien mit kleinen Einkommen durch ermäßigte Preise unterstützt.
Mit einem Online-Rechner können Sie ermitteln, ob für Sie die ermäßigten Preise gelten.
Kann ich einen Zuschuss bekommen?
In einigen Bundesländern können Sie Zuschüsse für Ihren Urlaub in einer Familienferienstätte beantragen, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Bei der BAG Familienerholung können Sie sich über Zuschüsse und zuständige Stellen für den Antrag Ihrem Bundesland informieren. Den Zuschuss können Sie für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied beantragen.
Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Da sich die Vergabe von Zuschüssen oft danach richtet, ob noch Fördermittel verfügbar sind, sollten Sie den Zuschuss so früh wie möglich beantragen.
In Bayern können Sie Ihren Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten online stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Wo kann ich den Urlaub in einer Familienferienstätte buchen?
Der einfachste Weg ist eine Buchung über das Portal Urlaub mit der Familie. Hier können Sie Ihre Anfrage mit Ihren ausgewählten Kriterien gleichzeitig an rund 50 Familienferienstätten richten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Alternativ können Sie Ihre Urlaubsanfrage auch an eine bestimmte Familienferienstätte richten. Bei der BAG Familienerholung finden Sie eine Liste aller rund 80 Ferienstätten in Deutschland mit den Kontaktdaten.
Informationen über freie Plätze, insbesondere in den stark gebuchten Ferienzeiten, erhalten Sie auch auf der Facebookseite Urlaub mit der Familie.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bietet auch Broschüren zum Download oder Durchblättern mit den Familienferienstätten in Deutschland an. Dort finden Sie auch Erholungsangebote für Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Angehörige mit Pflegeverantwortung.