Navigation

Welche speziellen Leistungen gibt es für Menschen mit Behinderungen?

Menschen mit Behinderungen haben oft zusätzliche finanzielle und organisatorische Aufwände im Alltag. Um diese Aufwände etwas auszugleichen, gibt es sogenannte „Nachteilausgleiche“. Das sind Leistungen wie Steuerentlastungen oder verschiedene Vergünstigungen. Für viele dieser Leistungen muss eine Schwerbehinderung nachgewiesen werden. Dafür benötigt man einen Schwerbehindertenausweis.

Der Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung.
Der Ausweis wird dann ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis gibt es verschiedene Merkzeichen. Diese Merkzeichen sind relevant, um besondere Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierzu gehören zum Beispiel Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr.

Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis:

  • G = Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
  • aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H = Hilflos
  • Bl = Blind
  • Gl = Gehörlos
  • B = Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
  • TBl = Taubblind
  • RF = Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag

Den Ausweis können Sie bei ihrem zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Versorgungsamt ist für die Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderungen zuständig. Das Amt legt den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.

Auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie finden Sie das zuständige Versorgungsamt in Ihrem Bundesland.

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Mit dem Persönlichen Budget können Empfängerinnen und Empfänger Geld statt Sachleistungen erhalten. Somit können sie Unterstützungen und Pflegeleistungen selbst einkaufen und selbst entscheiden, welche Leistungen sie wo und wann in Anspruch nehmen. Das bedeutet mehr Unabhängigkeit und freie Entscheidungsmöglichkeiten.

Das Persönliche Budget ist freiwillig. Sie können entscheiden, ob Sie lieber Geld oder Sachleistungen erhalten wollen. Falls Sie kein Persönliches Budget mehr bekommen möchten, können Sie jederzeit wieder Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Die Höhe des Budgets hängt von den Hilfsleistungen ab, die Sie benötigen. In den meisten Fällen liegt der Betrag zwischen 200 und 800 Euro im Monat.

Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen Kostenträger. Auch Eltern können das Persönliche Budget für ihre Kinder beantragen.

Zu den Kostenträgern gehören:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versorgungsamt
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit

Falls Sie Leistungen von unterschiedlichen Kostenträgern beziehen wollen, können Sie ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget erhalten. Die Kostenträger klären untereinander die Zuständigkeiten. Sie müssen also nur bei einem Kostenträger den Antrag stellen. Ihnen wird anschließend ein Ansprechpartner zugewiesen, der mit Ihnen das benötigte Budget festlegt.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) bietet ein bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget an. Hier können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte informieren.

Viele Menschen mit Behinderungen erhalten Sozialleistungen, wie die Grundsicherung. Erbt Ihr Kind, bekommt es möglicherweise keine Grundsicherung mehr. Um das zu verhindern, gibt es das Behindertentestament.

Das Behindertentestament ist ein besonderes Testament, bei dem mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Das Testament sorgt dafür, dass der Angehörige mit Behinderung im Erbfall immer noch Sozialleistungen bekommen kann.

Mehr Informationen über das Behindertentestament finden Sie in den Broschüren vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Vererben zugunsten behinderter Menschen und Der Erbfall – Was ist zu tun?.

Als volljährige Person mit einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Sie auf Hilfe angewiesen sein, wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Diese Hilfe kann geleistet werden durch einen

  • bevollmächtigten Angehörigen
  • bevollmächtigten Nachbarn oder
  • vom Amtsgericht bestellten rechtlichen Betreuenden.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Bürgergeld können Sie bekommen, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, zum Beispiel, wenn Sie einer Arbeit nachgehen, aber das Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht.

Menschen mit einer Behinderung, die trotz ihrer Beeinträchtigungen einer Arbeit nachgehen können, aber kein Einkommen oder zu wenig Einkommen haben, können auch Bürgergeld bekommen. Zudem können Sie behinderungsbedingte Mehrbedarfe beantragen.

Den Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

Grundsicherung können Menschen bekommen, die

  • über 65 Jahre alt sind,
  • aufgrund einer Krankheit und Behinderung nicht arbeiten können,
  • wegen einer Behinderung, im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder den Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
  • ein Budget für Ausbildung erhalten.

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung, in einem Wohnheim oder bei ihren Eltern wohnen.

Grundsicherung können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen. Mehr Informationen finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

Das Bürgertelefon zum Thema Behinderung des Bundesarbeitsministeriums ist erreichbar Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter: 030 221 911 006.
Zudem gibt es dort ein Gebärdentelefon.