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Das Elterngeld wird digital
Aktuelle Meldung
Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland. In Zukunft soll es auch online beantragt werden können. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startete die Pilotphase mit Berlin und Sachsen.
Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können. Dazu startete Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 16. Oktober gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die "Pilotphase mit Antragsassistenten". Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars."
ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab sofort können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden - dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags soll Anfang 2019 gestartet werden.
Dr. Franziska Giffey:
"Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt."
Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie auf der Website von ElterngeldDigital.
Weitere Informationen
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Elterngeld Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen zusätzlich.
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Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie über das Familienportal. Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder wenden. Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Tel.: (0711) 1 23 0 www.sozialministerium-bw.de Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Postanschrift 95440 Bayreuth Hausanschrift Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Tel. (0921) 6 05-03 Fax: (0921) 605-39 03 Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/familie www.zbfs.bayern.de Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin Tel.: (030) 90227 6466 www.berlin.de/sen/bjf Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam Tel.: (0331) 8 66 0 Bremen Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bahnhofsplatz 29 28195 Bremen Tel.: (0421) 3 61 24 50 Fax: (0421) 4 96 24 50 E-Mail: Petra.Hillert@soziales.bremen.de Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburger Straße 37 22083 Hamburg Tel.: (040) 428 63 3901 E-Mail: poststelle@basfi.hamburg.de Hessen Regierungspräsidium Gießen Abteilung VI Fachaufsicht Elterngeld Neue Bäue 2 35390 Gießen Tel.: (0641) 303 0 Fax: (0611) 327 644-061 E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Soziales Zentrale Aufgaben Friedrich-Engels-Platz 5-8 18055 Rostock Tel. +49 385 588 59000 Internet: lagus.mv-regierung.de poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141 30001 Hannover Tel.: (0511) 12 00 E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Münster Dezernat 28 Fachaufsicht BEEG Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel.: (0251) 41 10 Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Landesjugendamt Rheinallee 97-101 55118 Mainz Tel.: (06131) 9 67 0 E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de Saarland Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Tel: (0681) 501 00 https://www.saarland.de/masfg/DE/home Sachsen Kommunaler Sozialverband Sachsen Außenstelle Chemnitz Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Tel.: (0371) 577 0 Fax: (0371) 577 282 E-Mail: post@ksv-sachsen.de Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Referat 502 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Tel.: (0345) 514 0 Fax: (0345) 514 1444 E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Steinmetzstraße 1-11 24534 Neumünster Tel.: (04321) 9 13 5 Fax: (04321) 13 338 E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 600 Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Tel.: (0361) 57 33 15 147 E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de