Navigation

Informationen zum Elterngeldrechner

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können. In vielen Bundesländern können Sie Ihre Daten danach direkt in das neue ElterngeldDigital übertragen und Ihren Elterngeldantrag online ausfüllen.

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner erhalten Sie mit nur wenigen Angaben einen ungefähren Richtwert zur Höhe Ihres möglichen Elterngeldanspruches.

Mit dem ausführlichen Elterngeldrechner mit Planer können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen und wie hoch die Beträge voraussichtlich sein werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ergebnis der Berechnung Ihres Anspruchs mit dem Elterngeldrechner nicht rechtsverbindlich ist. Erst nach der Geburt Ihres Kindes kann Ihre zuständige Elterngeldstelle eine konkrete und rechtsverbindliche Berechnung Ihres Anspruchs vornehmen.

Mit ElterngeldDigital können Sie Ihren Elterngeld-Antrag in vielen Bundesländern online ausfüllen. Ihre Daten können auch nach der Berechnung aus dem Elterngeldrechner in das ElterngeldDigital übernommen werden. Sie müssen also Ihre Angaben nicht doppelt machen.

Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in vielen weiteren Bundesländern Elterngeld online beantragen. Hier finden Sie die Antragsformulare für alle Bundesländer.

Ihren Antrag reichen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle ein, wo Sie sich auch beraten lassen können. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle das ist, finden Sie unter Beratung vor Ort.

Ihre Eingaben werden ausschließlich für die Dauer der Nutzung des Elterngeldrechners verwendet. Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Ergebnis nur eine Orientierung für Sie sein kann. Das Ergebnis ist daher nicht bindend. Die abschließende Berechnung Ihres Elterngeldes erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle.