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Können getrennt Erziehende den Partnerschaftsbonus erhalten?

Ja, unter denselben Voraussetzungen wie Eltern, die als Paar zusammenleben. Entscheidend ist, dass Sie beide Teilzeit arbeiten in denselben 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten. In dieser Zeit muss jeder von Ihnen mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.