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Arbeiten in Teilzeit
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten gilt folgende Regel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, können normalerweise Teilzeitarbeit beanspruchen. Allerdings dürfen dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Wer in Teilzeit arbeitet, hat allerdings keinen gesetzlichen Anspruch, in die Vollzeitarbeit zurückzukehren. Wollen Sie Ihre Arbeitszeit wieder erhöhen, muss Ihr Arbeitgeber Sie bei einer freien Stelle bevorzugen. Aber nur, wenn Sie ihn vorher über Ihren Wunsch informiert haben.
Ihr Arbeitgeber ist in zwei Fällen nicht verpflichtet, Sie zu bevorzugen: Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen oder entsprechende Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter vorliegen.
Viele Unternehmen unterstützen ihre Angestellten bereits mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen. Sie profitieren dadurch von einer erhöhten Arbeitsmotivation und einer höheren Attraktivität als Arbeitgeber.
Auch Tarifverträge enthalten zum Teil spezielle Regelungen zur Teilzeitarbeit, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen.
Vor allem Modelle zwischen 30 und 35 Wochenstunden eignen sich auch für Fach- und Führungskräfte, die Familie und Beruf vereinbaren wollen. Mit dem Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" unterstützt das Familienministerium engagierte Arbeitgeber mit Leitfäden und guten Beispielen aus der Praxis.