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Was ist die Altersfreigabe für Filme und Computerspiele?

Trägermedien wie DVDs und BluRays mit Filmen und Spielen dürfen in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie für deren Altersgruppe freigegeben und gekennzeichnet sind (§ 12 Absatz 1 Jugendschutzgesetz). Dies gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen (§ 11 Jugendschutzgesetz).

Das Computerspiel im Rechner, der Film im DVD-Spieler - viele Eltern sind angesichts der Vielfalt unsicher, welche Angebote altersgerecht sind. Bei Kinofilmen, Filmen und Spielen auf Trägermedien sollten Sie auf die Alterskennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz achten:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab sechs Jahren
  • Freigegeben ab zwölf Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Freigegeben ab 18 Jahren/keine Jugendfreigabe

Die Alterskennzeichnung ist eine wichtige Orientierungshilfe. Sie sagt allerdings nichts darüber aus, ob das Spiel pädagogisch wertvoll oder empfehlenswert ist.