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Was wird getan, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen?
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Voraussetzungen für einen funktionierenden Schutz sind:
- eine hohe Qualität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- ein etabliertes Grundverständnis für den Kinderschutz und
- die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis.
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Mit dem Gesetz wurde der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.
Prävention sexualisierter Gewalt und Ausbeutung
Mit dem Gesetz erhält das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen. Damit ist sichergestellt, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung insbesondere durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung weiter verbessert wird.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Ländern wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder und baut damit auf den Erfahrungen der vorangegangenen und in vielen Bundesländern verstetigten Bundesinitiative "Trau Dich!" auf. Gleichzeitig übernimmt es die Aufgabe, Einrichtungen bei der Entwicklung, Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu unterstützen.
Weitere Informationen
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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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Initiative "Trau dich!" - Infos für Kinder und Jugendliche zu sexuellem Missbrauch
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Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon
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Broschüre: Mutig fragen - besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen
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Initiative "Schieb deine Verantwortung nicht weg!"