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Was wird getan, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen?

Die Bundesregierung unternimmt viele Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Voraussetzungen für einen funktionierenden Schutz sind:

  • eine hohe Qualität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • ein etabliertes Grundverständnis für den Kinderschutz und
  • die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis.

Das Familienministerium hat im September 2014 ein Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vorgestellt. Es basiert auf den Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" und auf dem "Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung".
Verbesserungen wurden in folgenden Themenbereichen erreicht:

  • im Strafrecht,
  • in Strafverfahren,
  • beim Recht auf Schutz,
  • bei der Beratung und Unterstützung von Betroffenen und
  • im Bereich der digitalen Medien.

"Trau dich!" ist eine bundesweite Initiative des Bundesjugendministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "Trau dich!" informiert Kinder und Eltern zum Thema sexueller Missbrauch. Ziel der Initiative ist es, Mädchen und Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren über ihre Rechte und über das Thema Missbrauch aufzuklären. Sie sollen ermutigt werden, sich Hilfe zu holen. Darüber hinaus werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachkräfte für das Thema sexuelle Gewalt in Fort- und Weiterbildung sensibilisiert und ihre Handlungssicherheit erhöht.