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Wo können sich Kinder und Jugendliche über ihre Rechte informieren?

Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status, haben Rechte: Sie sollen gesund aufwachsen, sich entfalten können und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe haben. Ihre Interessen sollen gehört und berücksichtigt werden. 

Mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) von 1989 wurden die Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich formuliert. Auf der Website Kinder-Ministerium des Bundesfamilienministeriums können sich Kinder und Jugendliche darüber informieren. Die Seite richtet sich insbesondere an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Neben den UN-Kinderrechten vermittelt sie niedrigschwellig die Aufgaben des Bundesfamilienministeriums, gibt erste Einblicke in die Welt der Politik und greift weitere kinder- und jugendrelevante Themen wie Taschengeld oder Sicherheit im Internet auf.