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Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Jugendliche sind:
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Jugendarbeit ist in §§ 11-12 SGB VIII geregelt und fördert die Entwicklung junger Menschen durch informelle und non-formale Freizeitangebote und Einrichtungen, die die Interessen, die Selbstpositionierung und Entfaltung der jungen Menschen im Fokus haben.
Es gibt offene Formen der Jugendarbeit, die kostenfrei, ohne Mitgliedschaften und Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Wie zum Beispiel Jugendclubs oder Abenteuerspielplätze. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Sportjugend oder die Rotkreuz- und Feuerwehrjugend sowie zahlreiche Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung werden in ihrer Arbeit durch die Kinder - und Jugendhilfe gefördert. Zudem arbeiten Träger der politischen Jugendbildung außerhalb der Schule gemeinsam mit den Jugendlichen an Fragen des Gemeinwesens. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören auch der internationale Jugendaustausch, die Jugendberatung sowie die Kinder- und Jugenderholung.
Im Gegensatz zur Jugendarbeit, die normalerweise allen Jugendlichen zur Verfügung steht, richtet sich die Jugendsozialarbeit an junge Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Das können leistungsschwache Schülerinnen und Schüler, Kinder mit Migrationshintergrund oder Menschen mit psychischen Problemen sein. Ziel ist es, die Heranwachsenden in ihrer Schul- und Berufsausbildung sowie ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zu unterstützen. Auch die allgemeine soziale Integration soll gefördert werden.
Die Kommune entscheidet auf der Grundlage des §13 SGB VIII in welchem Umfang sie meist in Zusammenarbeit mit freien Trägern Angebote der Jugendsozialarbeit vorhält. Denkbar sind zum Beispiel:
Individuelle Begleitung am Übergang von der Schule zum Beruf
Gruppenangebote zur Verbesserung der Kompetenzsteigerung
Berufsbezogene Praktika
Neben dem gesetzlichen Jugendschutz gibt es den sogenannten "erzieherischen Kinder- und Jugendschutz". Er soll Jugendliche vorbeugend vor möglichen Schädigungen wie zum Beispiel Drogenkonsum schützen. Die Maßnahmen und Angebote für junge Menschen und Erziehungsberechtigte sollen Jugendlichen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung verhelfen, zum Beispiel in den Bereichen:
Medienerziehung
Informationen über Drogen und andere gesundheitliche Risiken