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Hilfe im Alltag

Menschen mit Behinderungen und Menschen, die einen Angehörigen mit Behinderung pflegen, haben im Alltag oft zusätzliche Belastungen. Unsere Übersicht zeigt, welche Hilfen diesen Alltag entlasten können.

Es gibt unterschiedliche Angebote, um die Entwicklung von Kindern mit Behinderungen zu fördern und sie trotz ihrer Behinderungen in den Alltag und in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Zusätzlich gibt es viele Bildungseinrichtungen, die sich auf die Arbeit mit Kindern mit Behinderungen spezialisiert haben.

Die Aufgabe der Frühförderung ist es, frühestmöglich mit gezielten Maßnahmen die Beeinträchtigung des Kindes zu vermindern und seine Entwicklung zu fördern. Zur Frühförderung gehören die Diagnose der Erkrankung, Therapie, pädagogische Förderung und Beratung sowie Unterstützung der Eltern. Die Leistungen werden von sozialpädiatrischen Zentren oder von Frühförderstellen erbracht. Die Leistungen müssen die Eltern nicht selbst bezahlen, sondern sie werden bei Bedarf von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Mehr zu dem Thema finden Sie beim Portal Kindergesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Kinder mit Behinderungen haben, wie jedes andere Kind, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht, in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle gefördert zu werden. Es gibt immer mehr inklusive Kitas, die Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreuen. Daneben arbeiten auch viele Tagesmütter und Tagesväter inklusiv. Heilpädagogische Kitas haben sich auf die Betreuung von Kindern mit Behinderungen spezialisiert. Die Kosten für den Besuch eines Heilpädagogischen Kindergartens übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Eltern müssen sich an diesen Kosten nicht beteiligen.

Beim Besuch eines inklusiven Kindergartens können von den Eltern die üblichen Kostenbeiträge erhoben werden. Ist für den Besuch des Kindergartens eine persönliche Assistenz erforderlich, kann der Träger der Eingliederungshilfe diese Leistung übernehmen. Benötigt das Kind im Kindergarten medizinische Versorgung, kann die Krankenkasse dies als häusliche Krankenpflege übernehmen.

Mehr Informationen finden Sie unter Kinderbetreuung.

Schulen, welche Kinder mit und ohne Behinderungen unterrichten, nennt man integrative Schulen. Hier können die Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und gefördert werden. Kinder mit einem hohen Förderbedarf haben auch die Möglichkeit, Förderschulen zu besuchen. Wer im Schulalltag behinderungsbedingt zusätzliche Unterstützung benötigt, kann durch eine Schulbegleiterin oder einen Schulbegleiter unterstützt werden. Die Schulbegleitenden unterstützen meist mehrere Schüler gleichzeitig. Die erforderliche Schulbegleitung kann während der Nachmittagsbetreuung in den sogenannten Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostenfrei im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden. 

Schülerinnen und Schüler können von Ihrer Krankenkasse häusliche Krankenpflege erhalten, wenn sie während des Schulbesuchs medizinische Versorgung brauchen. Zudem können spezielle Hilfsmittel, zum Beispiel eine behinderungsbedingte Sonderausstattung für einen Computer, weil das Kind nicht lesbar schreiben kann, meistens ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Jeder örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2024 die Funktion eines Verfahrenslotsens einzuführen.

Die Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung und deren Familien dabei, Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür begleiten und unterstützen sie Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen. Auch sollen sie bei jungen Menschen und ihren Familien darauf hinwirken, dass diese ihre Rechte in Anspruch nehmen. Familien können sich hierzu an ihr zuständiges Jugendamt wenden.

Um am gesellschaftlichen Leben besser teilnehmen zu können, benötigen manche Menschen mit Behinderungen besondere Fördermaßnahmen. Hierzu gehören zum Beispiel Maßnahmen, die Menschen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen befähigen oder ihnen helfen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Die Kosten dafür können von Rehabilitationsträgern übernommen werden.

Manche Menschen mit Behinderungen benötigen Unterstützung bei der Verständigung. Mögliche Hilfen sind beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen. Die Kosten dafür können von den für Leistungen der Eingliederungshilfe zuständigen Trägern übernommen werden. 

Kinder, die seelische oder psychische Beeinträchtigungen haben, brauchen oft eine andere Betreuung als Kinder mit einer körperlichen Behinderung. Hier finden Sie die Angebote für Kinder mit psychischen Beeinträchtigungen und deren Eltern

Kommt es in der Familie zu Konflikten und Problemen, haben Eltern und Kinder Anspruch auf professionelle Hilfe. Die Hilfe kann auf unterschiedliche Weise stattfinden. Je nach Bedarf kann die Beratung durch Psychologinnen und Psychologen, Familientherapeutinnen und Familientherapeuten und durch Pädagoginnen und Pädagogen erfolgen. Die Hilfen können beim Jugendamt oder bei freien Wohlfahrtsträgern beantragt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Familienunterstützende Dienste (FUD) und Familienentlastende Dienste (FED) entlasten die Eltern und fördern Menschen mit Behinderungen. Wo und wie oft die Dienste helfen sollen, entscheidet jede Familie selbst. FUD und FED können sowohl die Freizeit des Familienmitglieds mit Behinderung begleiten, die Selbständigkeit trainieren als auch Fahrdienste übernehmen. Die Kosten für die Hilfsdienste kann beispielsweise die Krankenkasse übernehmen. Manchmal müssen die Familien die Kosten teilweise selbst bezahlen.

Mehr Informationen können Sie bei Ihrem Jugendamt, Pflegediensten oder Verbänden vor Ort erhalten.

Ein gesellschaftliches und kulturelles Leben ist ein menschliches Bedürfnis. Auch Menschen mit Behinderungen haben das Recht, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Daher können beispielsweise die Kosten für eine Begleitperson bei Freizeitveranstaltungen vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden. Auch das Internet, Fernsehgeräte und Zeitungen dienen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hinsichtlich der Möglichkeiten eventueller Kostenübernahmen sollten sich Menschen mit Behinderungen für die Beurteilung des Einzelfalls an den für sie zuständigen Träger wenden.

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf Hilfsmittel und Erleichterungen im Straßenverkehr und bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Parkerleichterung: Menschen, die körperlich schwer beeinträchtig sind, können beim Straßenverkehrsamt einen Parkausweis erhalten. Hiermit dürfen sie auf gekennzeichneten Parkplätzen sowie im eingeschränkten Halteverbot parken. Die Parkplätze sind oft geräumiger und liegen in kurzer Entfernung zum Zielgebäude.
  • Fahrtkosten: Viele Menschen mit Behinderungen müssen häufig zu ambulanten Behandlungen fahren. Diese Fahrtkosten werden von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Sie schwerbehindert sind und ihre Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist, können Sie beim Ihrem zuständigen Versorgungsamt eine Wertmarke kaufen. Damit können Sie den öffentlichen Nahverkehr ohne zusätzliche Kosten nutzen.
  • Begleitperson: Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ steht, darf man auch eine Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr umsonst mitnehmen.

Taubblinde Menschen sowie Menschen, die Blindenhilfe beziehen, können sich von den Rundfunkkosten befreien lassen. Für Menschen mit einer Sehbehinderung, Hörschädigung und anderen Behinderungen reduziert sich der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel. Beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice können Sie den Antrag auf Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen.

Hilfsmittel, wie zum Beispiel

  • barrierefreie Computer
  • behindertengerechte Schalteinrichtungen für Wasch- oder Küchenmaschinen und
  • Zusatzgeräte oder
  • spezielle Software zur Kommunikation für sprachbehinderte Menschen, 

können den Alltag für Menschen mit Behinderungen erheblich erleichtern.

Die Hilfsmittel der Eingliederungshilfe, die zur Sozialen Teilhabe erforderlich sind, können von Ihrem Träger der Eingliederungshilfe zu leisten sein, wenn Ihre Kranken- oder Pflegeversicherung diese nicht erbringt.

Sich mit Menschen auszutauschen, die von gleichen Lebenssituationen betroffen sind, kann eine große Hilfe und Unterstützung sein. In Selbsthilfegruppen können Eltern von Kindern mit Behinderungen und Erwachsene mit Behinderungen über Sorgen und Probleme mit Gleichgesinnten reden. Hilfsorganisationen bieten zusätzlich Unterstützung an. Beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. finden Sie Mitgliedsverbände und hilfreiche Adressen.